Aufgaben des Rechtsanwalts
Der Begriff Rechtsanwalt ist die Berufsbezeichnung für Volljuristen, die Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten. Der Rechtsanwalt vertritt vor Gericht die Interessen seines Mandanten und unterstützt den Richter bei der Rechtsfindung in seiner Funktion als Organ der Rechtspflege.
Der Rechtsanwalt im Gesetzbuch
Der Rechtsanwalt wird im ersten von insgesamt dreizehn Teilen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) charakterisiert:
§ 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
• Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
§ 2 Beruf des Rechtsanwalts
• Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.
• Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
• Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
• Sein Recht in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.
• Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
Arbeitsplatz eines Rechtsanwalts
Der Arbeitsplatz eines Rechtsanwalts ist in der Regel in einer Kanzleien, im Staatsdienst, in Unternehmen, Verbänden und Hochschulen. Auch die Selbstständigkeit steht dem Rechtsanwalt als Option offen. zu Bedenken ist aber, dass hier aufgrund der hohen Zahl eigenständiger Rechtsberater die Konkurrenz groß ist.
Studium als Voraussetzung für den Rechtsanwalt
Ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium bildet die Voraussetzung um als Rechtsanwalt arbeiten zukönnen. Das Studium schließt ab mit der ersten juristischen Staatsprüfung (Diplom Jurist). Für die Zulassung zum Rechtsanwalt ist noch ein zweijähriges Referendariat zu absolvieren, das mit der zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen wird.
Master of Laws als gute Voraussetzung für den Rechtsanwalt
Im Anschluss an das 1. oder das 2. Staatsexamen besteht für den angehenden Rechtsanwalt die Möglichkeit einen LL.M., den Master of Laws zu erwerben bevor Sie tatsächlich Rechtsanwalt werden. Dabei handelt es sich um einen Aufbaustudiengang, der entweder im In- oder Ausland absolviert werden kann.
Doktor als gute Voraussetzung für den Rechtsanwalt, um Partner zu werden
Sie können auch bei entsprechendem Notenduchschnitt im 1. Staatsexamen noch ihren Doktor der Rechtswissenschaften machen. Das sollten Sie auf jeden fall machen, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Das wird sich später für Sie als Rechtsanwalt bei der Partnerwerdung in einer Kanzlei als hilfreich erweisen.
Staatsanwalt oder Rechtsanwalt
Sie haben aber auch schon nach Abschluss des 2. Staatsexamens die Wahl: Im Staatsdienst als Staatsanwalt oder selbständig/angestellt in einer Kanzlei als Rechtsanwalt arbeiten. Jedenfalls kann es nach bestandenem Staatsexamen auch schon losgehen mit der Arbeit als Rechtsanwalt.
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