Der Richter b.z.w. die Richterin arbeitet für den Staat am Gericht und fällt eine Entscheidung in gerichtlichen Verfahren unparteiisch und unabhängig. Die Ausbildung zum Richteramt ist sehr anspruchsvoll und erfordert hohe Disziplin.
Aufgaben eines Richters
Der Richter muss entscheiden, welche der Parteien Recht im Sinne der Gesetze hat. Dazu muss der Richter sich für jeden einzelnen Fall über die genaue Aktenlage informieren.
- Der Richter muss den zugrunde liegenden Sachverhalt ermitteln,
- Der Richter muss den Gerichtsprozess leiten,
- Der Richter muss abwägen und unter Beachtung der Gesetzeslage den Fall beurteilen.
Möglichkeiten des Richters
- Er kann einen Richterspruch, das so genannte Gerichtsurteil abgeben, dass das Verfahren abschließt. Den Streitparteien bleiben dann nur noch die im Gesetz (ZPO) vorgegebenen Rechtsmittel,
- Der Richter kann zwischen den Parteien schlichten. Bei einer Schlichtung werden die Streitigkeiten in beidseitigen Einvernehmen mit einem Vergleich beendet.
Arbeitsplatz des Richters
Richter urteilen beim Arbeitsgericht, Strafgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht, dem Patentgericht oder dem Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht.
Ausbildung zum Richter
Den Beruf des Richters kann ausüben, wer
- deutscher Staatsangehöriger ist
- ein Jura-Studium mit 1.Staatsexamen hat (überdurchschnittlich gut ab ca. 11 Punkte)
- ein 2-jähriges Referendariat absolviert hat
- ein 2. Staatsexamen bestanden hat (überdurchschnittlich gut ab ca. 11 Punkte)
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